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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.07.2019
- 8 U 59/18 -
Patientin hat nach Fixierung ohne richterliche Genehmigung Anspruch auf Schmerzensgeld
Fixierung einer Patientin stellt Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Land Hessen einer Patientin wegen ihrer Fixierung und Zwangsmedikationen in einer psychiatrischen Klinik ohne richterliche Genehmigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen muss.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls begehrt im Zusammenhang mit ihrer Einweisung und Behandlung in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses im Frankfurter Raum
Klägerin verlangt Schmerzensgeld wegen Falschbehandlung
Das Amts- und das Landgericht hatten damals die vorläufige Unterbringung der Klägerin in einer geschlossenen Einrichtung für zulässig erklärt. Die Klägerin begehrte nunmehr vom Land Hessen ein angemessenes
OLG bejaht Rechtswidrigkeit der Fixierung
Auf die Berufung hin verurteilte das Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Land Hessen, ein
Fixierungen hätte richterlicher Genehmigung bedurft
Für die Fixierungen hätte es demnach einer richterlichen Genehmigung bedurft. Diese fehlte, so dass die Fixierungen bereits aus diesem Grund
Fixierung ist nicht von Genehmigung der Unterbringung als solche abgedeckt
Ohne Erfolg berufe sich das beklagte Land auf fehlendes Verschulden. Bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 habe es der herrschenden Meinung entsprochen, dass eine
Höhe des Schmerzensgeldes angemessen
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27671
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