wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 03.12.2020
12 UF 131/20 -

Ehe­wohnungs­zuweisungs­verfahren trotz Einigung über Nutzung der Ehewohnung aber fehlender Mitwirkung eines Ehegatten an Entlassung aus Mietvertrag

Kein Fehlen des Rechts­schutz­bedürfnisses

Ein Ehegatte kann anlässlich einer Scheidung die Überlassung der Ehewohnung an sich beantragen (§ 1568 a BGB), obwohl die Eheleute sich einig über die Nutzung der Ehewohnung sind, aber der andere Ehegatte an der Entlassung aus dem Mietvertrag nicht mitwirkt. Einem solchen Ehe­wohnungs­zuweisungs­antrag fehlt es in diesem Fall nicht am Rechts­schutz­bedürfnis. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Scheidung beantragte die Ehefrau im April 2020 beim Amtsgericht Hamburg die Überlassung der Ehewohnung an sich. Zwar war der Ehemann im Grundsatz damit einverstanden, dass die Ehefrau in der Ehewohnung verbleiben darf. Er wirkte aber nicht daran mit, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, obwohl der Vermieter genau dies angeboten hatte.

Amtsgericht gab Ehewohnungszuweisungsantrag statt

Das Amtsgericht Hamburg gab dem Antrag der Ehefrau auf Ehewohnungszuweisung statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Ehemanns. Er meinte, der Antrag sei bereits unzulässig, da es kein Streit über die Nutzung der Wohnung gebe.

Oberlandesgericht bejaht Zulässigkeit der Antrags auf Ehewohnungszuweisung

Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Antrag auf Ehewohnungszuweisung nach § 1568 a BGB sei nicht wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Zwar seien sich die Eheleute prinzipiell einig, dass die Ehefrau die Wohnung allein nutzt. Der Ehemann habe jedoch an seiner Entlassung aus dem Mietvertrag nicht ausreichend mitgewirkt. Die Vorschrift des § 1568 a BGB ziele aber auf eine endgültige Regelung der Rechtsverhältnisse der Ehewohnung um ein die Wohnung betreffendes Mietverhältnis der tatsächlichen Nutzung anzupassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.07.2020
    [Aktenzeichen: 414 F 134/20]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29782 Dokument-Nr. 29782

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29782

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?