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Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.12.1994
- I - 116 94 (27) - 1 Ss 149/94 Owi -
Qualifizierter Rotlichtverstoß eines Taxifahrers mit Unfall rechtfertigt kein Fahrverbot bei starker psychischer Beeinflussung durch Fahrgäste
Fahrgäste "nötigten" Taxifahrer zur Richtungsänderung und somit zum unbeabsichtigten Rotlichtverstoß
Wird ein Taxifahrer bei einem verkehrsgerechten Abbiegen an einer Kreuzung von seinen Fahrgästen "genötigt" geradeaus zu fahren und begeht er deshalb unbeabsichtigt einen Rotlichtverstoß sowie einen dadurch bedingen Unfall, so rechtfertigt dies nicht die Verhängung eines Fahrverbots. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ein
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Unfallfolge rechtfertigt grundsätzlich Fahrverbot
Das Oberlandesgericht Düsseldorf führte zum Fall aus, dass ein qualifizierter
Aufgrund starker psychischer Beeinflussung begangener Rotlichtverstoß mit Unfall rechtfertigt kein Fahrverbot
Der vorliegende Geschehensablauf habe deutlich vom Regelfall eines qualifizierten Rotlichtverstoßes abgewichen, so das Oberlandesgericht. Denn der
Verhängung einer Geldbuße ausreichend
Aufgrund des atypischen Geschehensablaufs und der Tatsache, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 1995, Seite: 163 NZV 1995, 163
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Dokument-Nr. 20593
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