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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.10.2022
- 10 U 28/19 -
Rechtskräftig verurteilter Mörder ist erbunwürdig
Mörder scheitert mit Einwand gegen Erbunwürdigkeit
Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Berufung eines strafgerichtlich rechtskräftig verurteilten Mörders in einem Verfahren wegen Erbunwürdigkeit zurückgewiesen. Dieser wollte die strafgerichtlichen Feststellungen zu seiner Täterschaft im erbrechtlichen Verfahren nicht gegen sich gelten lassen.
Der Beklagte wurde im Mai 2017 wegen heimtückischen Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau vom Landgericht – Schwurgericht – Bielefeld zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist seit Februar 2018 rechtskräftig. Die Revision des Beklagten wurde durch den Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Zwei Wiederaufnahmeanträge des Beklagten blieben über beide Instanzen erfolglos. Nach dem rechtskräftigen
Im Wege der Anfechtung der Erbberechtigung kann die Erbunwürdigkeit festgestellt werden
Kraft gesetzlicher Erbfolge erbte der Beklagte neben den beiden mit der Getöteten gemeinsamen Kindern. Nach Abschluss des Strafverfahrens erhoben die Kinder eine Anfechtungsklage, mit der sie sich gegen die Erbberechtigung ihres Vaters wandten. Gestützt auf die strafgerichtlichen Feststellungen gab das Landgericht Bielefeld dieser Klage wegen
Zivilgericht ist nicht an rechtskräftige Feststellungen eines Strafurteils gebunden
In der Regel wird den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit sprechen. Wer sich, wie hier der Beklagte, auf einen vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2023
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33149
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