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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.11.2015
- 2 WF 191/15 -
Vater steht auch ohne Umgangsrecht Auskunftsanspruch über Entwicklung seines Kindes zu
Verlangte Auskunftserteilung widerspricht nicht dem Kindeswohl
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Vater, dem weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zustehen, von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen kann.
Der 1988 geborene Antragsteller und die 1990 geborene Beteiligte sind getrennt lebende Eltern ihrer im Juli 2010 geborenen Tochter. Die elterliche Sorge steht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung allein der
Amtsgericht bejaht Auskunftsanspruch des Kindsvaters
Einer seinerzeit einvernehmlichen Regelung der Eltern folgend entschied das Amtsgericht Bottrop (Familiengericht), dass das
Kindesmutter legt Beschwerde ein
Gegen den Beschluss des Familiengerichts legte die Kindesmutter Beschwerde ein und verwies darauf, dass der
OLG: Voraussetzungen des Auskunftsanspruches erfüllt
Die Beschwerde blieb vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolglos. Der 2. Senat für Familiensachen bestätigte den Beschluss des Familiengerichts Bottrop. Die Voraussetzungen eines Auskunftsanspruches gemäß § 1686 Bürgerliches Gesetzbuch seien erfüllt. Der
Untersagung des persönlichen Kontakts steht Auskunftsverpflichtung der Mutter nicht entgegen
Die Erteilung der verlangten Auskunft widerspreche nicht dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Samenspende und Vaterrechte: Mütter sind biologischem Vater gegenüber zur Auskunft über persönliche Verhältnisse des gemeinsamen Kindes verpflichtet
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.03.2014
[Aktenzeichen: 13 WF 22/14]) - Kein Auskunftsrecht des Elternteils bei entgegenstehendem Willen der Kinder
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 14.03.2022
[Aktenzeichen: 2 UF 29/22])
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Dokument-Nr. 22276
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