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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.10.2013
- 3 RBs 256/13 -
Fahrverbot nach beharrlicher Pflichtverletzung durch verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons im Pkw
Auf mangelnder Verkehrsdisziplin beruhende Unrechtskontinuität rechtfertigt Fahrverbot
Gegen einen u. a. wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren verkehrsordnungswidrig vorbelasteten Verkehrsteilnehmer kann bei einer erneuten einschlägigen Verkehrsordnungswidrigkeit ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Rechtsbeschwerde des 27 Jahre alten Betroffenen aus Hannover gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Lemgo zurückgewiesen.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Außendienst/Vertrieb beschäftigte Betroffene fuhr am 18.02.2013 mit seinem Pkw durch Bad Salzuflen und benutze während der Fahrt ein Mobil- oder Autotelefon, das er in der rechten Hand an das rechte Ohr hielt. Für diesen vorsätzlichen Verkehrsverstoß wurde er vom Amtsgericht mit einer
Anordnung eines Fahrverbots auch bei wiederholter Begehung eher geringfügiger Verkehrsverstöße
Die vom Betroffenen gegen die erstinstanzliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- 105 km/h schneller als erlaubt - Fahrverbot muss im Regelfall verhängt werden
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.08.2008
[Aktenzeichen: 5 Ss OWi 493/08]) - Bußgeld von 250,- EUR wegen Verstoß gegen Anleinpflicht ist zu hoch
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2006
[Aktenzeichen: IV-5-Ss-OWi 205/06 ? (OWi) 47/06 IV])
Jahrgang: 2014, Seite: 152 DAR 2014, 152
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Dokument-Nr. 17472
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