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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.09.2014
- 3 U 54/14 -
Patient hat nach nicht gerechtfertigter Bandscheibenersatzoperation Anspruch auf 20.000 Euro Schmerzensgeld
Krankenhausärzte operieren Patienten ohne ausreichende Aufklärung über neuere Methode des Bandscheibenersatzes
Ein Patient kann von einem Krankenhaus 20.000 Euro Schmerzensgeld verlangen, nachdem er im Krankenhaus ohne ausreichende Aufklärung und ohne ausreichende Indikation nach der neueren Methode des Bandscheibenersatzes operiert wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund ab.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 1965 geborene Kläger aus Hagen wurde in den Jahren 1989 und 2002 jeweils nach Bandscheibenvorfällen erfolgreich operativ behandelt. Wegen erneut zunehmender Beschwerden begab sich der Kläger 2006 in ärztliche Behandlung. Die zunächst konsultierten Ärzte sahen keine Veranlassung für ein operatives Vorgehen und empfahlen, die konservative Therapie fortzusetzen. In dem danach aufgesuchten, beklagten Krankenhaus in Dortmund implantierten die behandelnden Ärzte dem Kläger im Januar 2007 eine Bandscheibenersatzprothese. In der Folgezeit litt der Kläger weiterhin an Rückenbeschwerden. Er hat gemeint, die
Deutliche Aufklärung des Patienten über das seinerzeit relativ neue Operationsverfahren nicht nachvollziehbar
Die Klage hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Kläger 20.000 Euro
Operation war zudem behandlungsfehlerhaft
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 19185
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