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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.10.2014
- 3 Ws 367/14 -
OLG Hamm verneint Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nach erneuter Straftat
Verlängerung der Bewährungszeit ausreichend
Die sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung hatte weitgehend Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat - unter Verlängerung der Bewährungszeit - vom Bewährungswiderruf abgesehen und die angefochtene, erstinstanzliche Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld aufgehoben.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der wegen Kreditbetruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilte Beschwerdeführer war durch das Landgericht Bielefeld im Juli 2013 nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe zur
Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung weitgehend erfolgreich
Das Oberlandesgericht Hamm hat den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts über den Bewährungswiderruf aufgehoben und die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 19081
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