Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 09.07.2020
- 4 RBs 217/20 -
Gaststätten-Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen gilt auch für Shisha-Bars
Rauchverbot gilt auch für Shisha-Tabak - Strenge Anforderungen an "geschlossene Gesellschaft"
Schlechte Nachrichten für Shisha-Bars in NRW: Das seit 2013 geltende generelle Rauchverbot in Gaststätten gilt auch für Shisha-Bars. Sobald dort Tabak geraucht wird, greift das NRW-weit geltende Rauchverbot in Gaststätten. Auch die Deklarierung der Gäste als "geschlossene Gesellschaft" hilft Shisha-Bars meist nicht weiter, da eine geschlossene Gesellschaft nicht vorliegt, wenn die Gäste der Shisha-Bar nur teilweise von dem Barbetreiber eingeladen worden sind und auch nicht eingeladene Dritte Personen Zutritt zu den Räumlichkeiten der Shisha-Bar haben.
Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm. Dieses hat die Rechtsbeschwerde des Betreibers einer
Tabak in der Shisha-Bar sowie fehlendes Hinweisschild "Rauchen verboten"
Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass in den Shishas der anwesenden Gäste fast ausschließlich
Ausnahme für geschlossene Gesellschaften nur bei wirklich geschlossenem Personenkreis mit eingeladenen Gästen
Auch eine Ausnahme für sogenannte "geschlossene Gesellschaften" könne der Betreiber der
Die Situation einer geschlossenen Gesellschaft müsste zumindest der Situation bei einer Feier in privaten Räumlichkeiten vergleichbar sein. Wurden die Gäste so wie im vorliegenden Fall hingegen nur teilweise eingeladen und haben auch nicht eingeladene Dritte Zutritt zu den Räumlichkeiten der
Der Betreiber der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2020
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm (vt/we)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29090
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29090
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.