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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.09.2021
- 4 RVs 84/21 -
Eltern können sich wegen Tätowierung des minderjährigen Kindes wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar machen
Tätowiergerät kann je nach Verwendung gefährliches Werkzeug sein
Tätowieren Eltern ihr minderjähriges Kind, kann dies eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Nr. 2 StGB begründen. Denn ein Tätowiergerät kann je nach Verwendung ein gefährliches Werkzeug darstellen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli/August 2019 tätowierte eine Mutter ihr 14-jähriges
Tätowiergerät kann je nach Verwendung gefährliches Werkzeug sein
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die bisherigen Feststellungen des Landgerichts die Verurteilung wegen gefährlicher
In der Regel keine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und keine erhebliche Leiden
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Detmold, Urteil
[Aktenzeichen: 25 Ns 70/20]
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Dokument-Nr. 30891
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