Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.03.2008
- 4 U 193/07 -
Waschmaschinenverkäufer muss Angaben zur Schleuderwirkungsklasse machen
Hinweispflichten gelten auch im Internet
In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm einem Internetanbieter verboten, von ihm zum Verkauf angebotene Waschmaschinen zu bewerben, ohne die erforderliche Erläuterung zur Schleuderwirkungsklasse "Schleuderwirkung auf einer Skala A (besser) bis G (schlechter)" anzugeben. Das Gericht in Hamm hat damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Hagen abgeändert.
Der Fachsenat des Oberlandesgerichts führte aus, dass aufgrund europarechtlicher Vorgaben beim Angebot von Waschmaschinen die Schleuderwirkungsklasse des Geräts sowie bestimmte Erläuterungen hierzu angegeben werden müssen.
Schleuderwirkungsklasse ist für den Energieverbrauch von Bedeutung
Die Erläuterungen zur Schleuder wirkungsklasse "Schleuderwirkung auf einer Skala A (besser) bis G (schlechter)" enthalten den Hinweis, dass die Schleuderwirkung einer
Auch Internetverkäufer hat Hinweispflichten
Diese Hinweispflichten des Verkäufers gelten auch bei einem Verkauf im Internet, da angesichts der wachsenden Bedeutung des Internetversandhandels ein Internetkäufer nicht weniger schutzwürdig ist als ein Ladenkäufer.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Hamm vom 24.04.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5974
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5974
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.