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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2000
- 6 U 63/00 -
Inlineskaterin haftet für Zusammenstoß mit Fahrradfahrerin
Inlineskaterin muss 60.000,- DM Schmerzengsgeld zahlen
Eine Inlineskaterin muss einer Münsteraner Fahrradfahrerin nach einem Unfall 60.000,00 DM Schmerzensgeld zahlen. Die Fahradfahrerin hatte sich am Hinterkopf schwer verletzt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Die Radfahrerin befuhr einen Wirtschaftsweg im Münsterland. Im Gegenverkehr näherte sich die Beklagte mit ihrer Freundin auf Inlineskates. Beide fuhren nebeneinander, die Beklagte auf der linken Seite. Durch ein intensives Gespräch abgelenkt, bemerkte die Beklagte die entgegenkommende Radfahrerin erst recht spät und stieß mit ihr zusammen. Beide hatten versucht, zur Fahrbahnmitte hin auszuweichen. Die Fahrradfahrerin zog sich u.a. ein Schädelhirntrauma 3. Grades mit multiplen Kontusionen zu und war fünf Minuten bewußtlos. Sie war knapp einen Monat im Krankenhaus und musste sich anschließenden Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat die Beklagte den Unfall verschuldet. Es habe für sämtliche Verkehrsteilnehmer auf dem Wirtschaftsweg § 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung, also das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, gegolten. Da die Beklagte auf der linken Seite des Wirtschaftsweges gefahren sei, habe sie im besonderen Maß damit rechnen müssen, dass auf dieser Seite andere Verkehrsteilnehmer, auch
60.000 DM Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Hamm sprach der Fahrradfahrerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 DM zu.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2005
Quelle: OLG Hamm/ra-online (pm/vt/pt)
- Landgericht Münster, Urteil vom 16.12.1999
[Aktenzeichen: 2 O 520/99]
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Dokument-Nr. 1273
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