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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 31.07.2013
- 8 UF 17/13 -
Fünfzehnjährige darf gegen den Willen der Eltern im Kindesschutzverfahren begutachtet werden
Vorübergehende Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie des Recht zur Gesundheitsfürsorge nicht zu beanstanden
Eltern kann im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge für eine Fünfzehnjährige zu entziehen sein, damit die verhaltensauffällige Jugendliche im Kindesschutzverfahren ordnungsgemäß begutachtet werden kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fünfzehnjährige wohnt mit ihren
Gericht entzieht Eltern vorläufig Aufenthaltsbestimmungsrecht und Recht zur Gesundheitsfürsorge
Das Familiengericht hat den
Gericht hält Begutachtung der Jugendlichen für dringend geboten
Die gegen die familiengerichtliche Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Jugendamt darf bei dauerhaftem Fernbleiben eines Kindes vom Unterricht eingreifen
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 12.06.2013
[Aktenzeichen: 8 UF 75/12]) - BGH: Eltern kann Sorgerecht bei Verletzung der Schulpflicht entzogen werden
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.09.2007
[Aktenzeichen: XII ZB 41/07, XII ZB 42/07 ])
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Dokument-Nr. 17014
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