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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2022
- 18 UF 22/22 -
Kein Umgangsrecht für Ex-Partner bei Loyalitätskonflikt des Kindes wegen vehementer Ablehnung des Umgangs durch leiblichen Elternteil
Umgangskontakte dienen nicht dem Kindeswohl
Einem Ex-Partner, der nicht der leibliche Elternteil des Kindes ist, steht trotz sozial-familiärere Beziehung kein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB zu, wenn das Kind wegen der vehementen Ablehnung des Umgangs durch das leibliche Elternteil in einem Loyalitätskonflikt ist. In diesem Fall dient der Umgang nicht dem Kindeswohl. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wurden im Wege der künstlichen Befruchtung zwei Kinder gezeugt und von einer der Partnerinnen ausgetragen und geboren. Bis zur Trennung des Paares im August 2021 übernahm die andere Partnerin in erheblichem Umfang die Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Einige Monate nach der Trennung verweigerte das leibliche Elternteil der Kinder jeglichen
Kein Recht auf Umgang wegen Loyalitätskonflikt bei Kindern
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Recht auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2022
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Freiburg, Beschluss vom 28.12.2021
[Aktenzeichen: 49 F 2793/21]
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Dokument-Nr. 31991
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