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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2018
- 4 U 120/17 -
Online-Versand darf Zahlung über Konto im EU-Ausland nicht ablehnen
SEPA-Verordnung ermöglicht freie Wahl des Kontos innerhalb des Euro-Raums
Bietet ein Online-Versand Kunden mit Wohnsitz in Deutschland die Zahlung per Lastschrift an, darf er den Einzug von einem Konto im EU-Ausland nicht ablehnen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Kunde auf der Internetseite des Versandhändlers vergeblich versucht, per
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hielt dies für unzulässig. Das Oberlandesgericht Karlsruhe schloss sich der Auffassung an. Mit der Vorgehensweise habe die Pearl GmbH gegen die SEPA-Verordnung der Europäischen Union verstoßen. Nach Artikel 9 Abs. 2 der Verordnung dürften Zahlungsempfänger nicht vorgeben, in welchem Land der EU das
SEPA-Verordnung soll Zahlungsverkehr innerhalb der EU erleichtern
Das Unternehmen hatte vor Gericht vor allem die Klagebefugnis des Bundesverbands der Verbraucherzentralen bestritten. Ziel der SEPA-Verordnung sei nicht der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 25945
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