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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2016
- 6 U 2/15 -
Klage gegen Google wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge erfolglos
Suchmaschinenbetreiber haftet nur nach konkretem Hinweis auf klare Rechtsverletzung auf Unterlassung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Suchmaschinenbetreiber nur nach einem konkreten Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung auf Unterlassung haftet. Dabei obliegt es dem Betroffenen, dem Suchmaschinenbetreiber die konkreten Links mitzuteilen, durch die er rechtswidrig in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wurde. Der Suchmaschinenbetreiber ist nicht verpflichtet, von sich aus von Dritten in das Netz gestellte Beiträge aufzuspüren und auf eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu überprüfen. Eine gegen Google gerichtete Klage wegen Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge blieb damit erfolglos.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 erschienen auf einer Internetplattform Beiträge, in denen die Kläger zu 1 und 2 namentlich genannt und unter anderem als Rassisten bezeichnet werden. Neben weiteren Einzelheiten wird angegeben, dass die Kläger zu 1 und 2 sich – zum Teil unter einem Pseudonym – islamfeindlich geäußert hätten. Der Kläger zu 3 wird ebenfalls namentlich genannt. Die Kläger sehen sich durch diese Artikel in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Sie fordern von Google die Entfernung von auf diese Artikel führenden Suchergebnissen und
LG bejaht anteiligen Schadensersatzanspruch
Das Landgericht Heidelberg hat der Klage teilweise stattgegeben. Zwar stehe den Klägern kein Anspruch auf eine Sperrung der Anzeige jeglicher Suchergebnisse der Internetdomain zu. Im Falle eines Klägers sei die Beklagte jedoch verpflichtet, bei Eingabe seines Namens keinen Link mehr zu dem vom Landgericht als ehrverletzend beurteilten Beitrag anzuzeigen. Darüber hinaus bestünden teilweise Schadensersatzansprüche. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Gegen das Urteil des Landgerichts haben beide Seiten Berufung eingelegt.
Betroffene müssen konkrete Links mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten mitteilen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Klage vollständig ab. Den Klägern stünden selbst dann keine Ansprüche gegen die Beklagte zu, wenn die Beiträge die Kläger rechtswidrig in ihrem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 23629
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