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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2015
- 9 U 23/14 -
2.500 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Bissen eines Polizeihundes bei Festnahme
Willkürliches Zubeißen eines Polizeihundes stellt fahrlässige Amtspflichtverletzung des Polizeibeamten dar
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem 14-jährigen Jugendlichen 2.500 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem dieser bei einer polizeilichen Festnahme von einem Polizeihund zahlreiche Bissverletzungen zugefügt bekommen hatte. Das Gericht verwies darauf, dass der polizeiliche Hundeführer seinen Hund auch in einer Festnahmesituation beherrschen und kontrollieren muss und ein willkürliches Beißen des Hundes zumindest als fahrlässige Amtspflichtverletzung des Polizeibeamten anzusehen ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Polizei fahndete im November 2012 gegen 23 Uhr auf dem Seeparkgelände in Freiburg nach dem Täter eines kurz zuvor begangenen Raubüberfalls. Der Kläger und einige andere Jugendliche rannten davon, als sie die Polizeifahrzeuge sahen, um einer polizeilichen Kontrolle zu entgehen. Aufgrund dieses verdächtigen Verhaltens entschloss sich die Polizei zur
Kläger hält Einsatz des Polizeihundes für rechtswidrig und fordert Schmerzensgeld
Der Kläger - vertreten durch seine Eltern - forderte in einem Prozess gegen das Land Baden-Württemberg
Hundeeinsatz entsprach nicht gesetzlichen Voraussetzungen der Anwendung des sogenannten unmittelbaren Zwangs
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte im Ergebnis die landgerichtliche Entscheidung. Anders als das Landgericht ging das Oberlandesgericht jedoch von einer zumindest fahrlässigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 21245
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