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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2012
- 9 U 38/11 -
Schulterverletzung aufgrund Verkehrsunfall: Zweijährige Beeinträchtigungen des Alltags und der Freizeit aufgrund Verletzung begründet Schmerzensgeld von 7.500 €
Zudem erhebliche Schmerzen ohne Einnahmen von Schmerzmitteln
Kann eine verunfallte Person über zwei Jahre lang nur eingeschränkt seinen Alltag meistern und ist sie in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt, berechtigt dies aufgrund der erheblichen Schmerzen ein Schmerzensgeld von 7.500 €. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines
Landgericht sprach weiteres Schmerzensgeld von 2.000 € zu
Das Landgericht Freiburg sprach dem
Anspruch auf höheres Schmerzensgeld bestand
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Karslruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.02.2011
[Aktenzeichen: 1 O 283/09]
Jahrgang: 2013, Seite: 502 NZV 2013, 502
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Dokument-Nr. 17067
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