wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12.10.1994
1 Ws 672/94 -

Erscheinen vor Gericht mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen T-Shirt stellt kein ungebührliches Verhalten dar

Verhängung von Ordnungsgeld unzulässig

Erscheint ein Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen T-Shirt, so rechtfertigt dies nicht die Verhängung von Ordnungsgeld. Ein ungebührliches Verhalten ist in dem Tragen von Freizeitkleidung nämlich nicht zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erschien im August 1994 ein Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen Shirt. Auf dem Shirt war der Aufdruck: "Levi Strauss, USA". Das Gericht hielt dies für ein ungebührliches Verhalten und verhängte gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld von 150 DM. Dieser legte gegen die Verhängung Beschwerde ein. Er meinte, er sei angemessen angezogen gewesen. Zudem haben die anderen Verfahrensbeteiligten angesichts des heißen Tages ebenfalls sommerliche Kleidung getragen.

Äußeres Erscheinungsbild kann Würde des Gerichts verletzen

Das Oberlandesgericht Koblenz gab dem Zeugen recht. Zwar könne das Erscheinen in unangemessener Kleidung das Ansehen des Gerichts verletzen (vgl. BVerfG, DRiZ 1966, 356, OLG Hamm, Beschl. v. 17.03.1969 - 4 Ws 140/69 = NJW 1986, 1505). Der Betreffende mache sich einer Ungebühr schuldig, wenn er durch seine Kleidung bewusst aus dem Rahmen fallen oder provozieren wolle sowie wenn er in besonders nachlässiger, etwa schmutziger Kleidung erscheint (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.08.1985 - 1 Ws (Owi) 619/85). Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Freizeitkleidung ist nicht zu beanstanden

Die Gerichte dürfen nach Auffassung des Oberlandesgerichts keine übersteigerten Anforderungen mehr an die Kleidung der Verfahrensbeteiligten stellen. Vielmehr dürfen sie sich in ihrem Bemühen um Bürgernähe dem Zeitgeist und seinen Modeerscheinungen nicht verschließen. Jedenfalls sei das Auftreten in ordentlicher Freizeitkleidung nicht zu beanstanden. Zudem seien die hohen Temperaturen an dem Tag zu berücksichtigen gewesen. Daher habe der Zeuge seine Bekleidung dementsprechend anpassen dürfen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/NJW 1995, 977/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Gerichtsverfassungsrecht | Prozessrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1995, Seite: 977
NJW 1995, 977

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15664 Dokument-Nr. 15664

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15664

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?