Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.06.2012
- 5 U 1450/11 -
Arzthaftung: Nichtbeachtung einschlägiger Fachliteratur kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden
Arzt muss sich regelmäßig weiterbilden und gesicherte Erkenntnisse zeitnah umsetzen
Ein Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die in einer führenden Fachzeitschrift veröffentlicht werden, muss er zeitnah im Berufsalltag umsetzten. Versäumt er diese Pflicht, kann dies zu einem groben Behandlungsfehler führen und einen Schmerzensgeldanspruch des Patienten auslösen. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und sprach im konkreten Fall einer Patientin, die nach einer Operation drei Tage an einer heftigen, vermeidbaren Übelkeit litt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zu.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich die damals 46-jährige Klägerin im März 2005 in einem Mainzer Krankenhaus einem gynäkologischen Eingriff unterziehen müssen. Vor der
Anästhesie wurde nicht mit erforderlicher Sorgfalt durchgeführt
Das Landgericht Mainz wies die Klage ab, die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil hatte nun gegenüber dem Krankenhaus in einem Punkt Erfolg. Das Oberlandesgericht Koblenz konnte zwar weder einen Aufklärungsfehler noch einen
Versäumnis der Anwendung wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse ist als grober Behandlungsfehler zu werten
Dass dieser Wirkstoff die Beschwerden lindere, sei mit wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen bereits im Jahre 2004 in einer anerkannten Fachzeitschrift veröffentlicht worden. Dem Anästhesisten hätte daher im März 2005 bekannt sein müssen, dass die Gabe eines dritten Medikaments erforderlich gewesen sei. Die Zeitspanne zwischen Publikation und
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2012
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13742
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13742
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.