wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.11.1991
14 WF 228/91 -

Zusammenleben des Ehemanns mit neuer Partnerin rechtfertigt keine Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs

Zuwendung des Ehegatten zu neuem Partner stellt keine unzumutbare Härte dar

Wendet sich ein Ehegatte einem neuen Partner zu und lebt mit diesem zusammen, so rechtfertigt dies keine Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs gemäß § 1565 Abs. 2 BGB. Denn eine unzumutbare Härte für den anderen Ehegatten liegt darin nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Ehefrau im Jahr 1991 die Scheidung von ihrem Mann noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs. Hintergrund dessen war, dass ihr Ehemann sich einer anderen Partnerin zugewandt hat und mit dieser gemeinsam wohnte. Zur Durchführung des Scheidungsverfahrens beantragte sie Prozesskostenhilfe. Diese wurde ihr vom Amtsgericht Euskirchen mit der Begründung verweigert, dass eine Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs unzulässig sei. Eine unzumutbare Härte, die eine sofortige Scheidung rechtfertige habe nicht vorgelegen. Gegen diese Entscheidung legte die Ehefrau Beschwerde ein.

Keine Ehescheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Ehefrau zurück. Zwar könne nach § 1565 Abs. 2 BGB die Ehe noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs geschieden werden, wenn ihre Fortsetzung für den Antragssteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese Voraussetzungen liegen aber nicht vor.

Zusammenleben des Ehemanns mit neuer Partnerin begründet keine unzumutbare Härte

Das Zusammenleben des Ehemanns mit einer neuen Partnerin rechtfertige zwar die Annahme, so das Oberlandesgericht, die Ehe für gescheitert zu halten. Daraus folgen aber nicht zugleich außergewöhnliche Anhaltspunkte für eine unzumutbare Härte. Die Zuwendung eines Ehegatten zu einem anderen Partner sei Zerrüttungsgrund und als solcher nicht zugleich Ausnahmetatbestand mit Unzumutbarkeitsfolgen für den anderen Ehegatten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Euskirchen, Beschluss vom 15.10.1991
    [Aktenzeichen: 14 F 446/91]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Scheidung | Trennungsjahr | unzumutbare Härte | Zusammenleben
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 1992, Seite: 319
FamRZ 1992, 319

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24900 Dokument-Nr. 24900

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24900

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?