wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.09.2014
III - 1 RVs 91/14 -

OLG Köln bestätigt Freispruch des ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln vom Vorwurf der Bestechlichkeit

Rüge der Staatsanwaltschaft unbegründet

Die Freisprüche des ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln vom Vorwurf der Bestechlichkeit sowie des Mitangeklagten vom Vorwurf der Bestechung wurden vom Oberlandesgericht Köln bestätigt

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten F. insbesondere vorgeworfen, er habe sich als Wirtschaftsdezernent der Stadt Köln und damit als Amtsträger von dem Mitangeklagten A. im August 2003 eine Vergütung im Hinblick auf dessen Beteiligung an dem Projekt "Protonenklinik" versprechen lassen. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten F. u.a. wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Den Angeklagten A. hatte das Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

LG spricht Angeklagte von Vorwürfen frei

Das Landgericht sprach beide Angeklagte von allen Vorwürfen frei. Es hatte insbesondere nicht feststellen können, dass der Angeklagte F. vor seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln am 30.11.2004 eine Nebentätigkeit für den Angeklagten A. ausgeübt oder mit diesem verbindliche Vereinbarungen über eine anschließende Tätigkeit getroffen hatte. Die Rüge der Staatsanwaltschaft, die diesen Feststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung sei rechtsfehlerhaft, weil sie unvollständig sei und gegen Denkgesetze verstoße, hat das Oberlandesgericht Köln für unbegründet erachtet und die darauf gestützte Revision daher verworfen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: "Protonenklinik" | Amtsträger | Bestechlichkeit | Bewährung | Freispruch

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18945 Dokument-Nr. 18945

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18945

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?