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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.09.2014
- III - 1 RVs 91/14 -
OLG Köln bestätigt Freispruch des ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln vom Vorwurf der Bestechlichkeit
Rüge der Staatsanwaltschaft unbegründet
Die Freisprüche des ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln vom Vorwurf der Bestechlichkeit sowie des Mitangeklagten vom Vorwurf der Bestechung wurden vom Oberlandesgericht Köln bestätigt
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten F. insbesondere vorgeworfen, er habe sich als Wirtschaftsdezernent der Stadt Köln und damit als
LG spricht Angeklagte von Vorwürfen frei
Das Landgericht sprach beide Angeklagte von allen Vorwürfen frei. Es hatte insbesondere nicht feststellen können, dass der Angeklagte F. vor seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln am 30.11.2004 eine Nebentätigkeit für den Angeklagten A. ausgeübt oder mit diesem verbindliche Vereinbarungen über eine anschließende Tätigkeit getroffen hatte. Die Rüge der Staatsanwaltschaft, die diesen Feststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung sei rechtsfehlerhaft, weil sie unvollständig sei und gegen Denkgesetze verstoße, hat das Oberlandesgericht Köln für unbegründet erachtet und die darauf gestützte Revision daher verworfen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ ra-online
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Dokument-Nr. 18945
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