Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 06.03.2015
- 10 U 824/14 -
Schmerzensgeld von 300 Euro nach unfallbedingter HWS-Distorsionsverletzung
Keine Haftung des Unfallverursachers für auf fehlerhafte Behandlung zurückzuführende weitergehende Beschwerden
Erleidet ein Beifahrer aufgrund eines Verkehrsunfalls eine HWS-Distorsionsverletzung, kann ihm ein Schmerzensgeld von 300 Euro zu stehen. Ist es aufgrund einer fehlerhaften Behandlung zu weiteren Beschwerden gekommen, muss dafür der Unfallverursacher nicht einstehen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Beifahrerin im Januar 2012 Opfer eines Auffahrunfalls. In der Folgezeit ging sie zunächst ihren Beruf als Kindergärtnerin weiter nach. Begab sich dann aber zu einem Arzt, da sie über Beschwerden im Bereich der Halswirbelsäule und des Nackens sowie Verspannungen bis in den Kopf klagte. Der Arzt untersuchte die Unfallgeschädigte und renkte schließlich die Halswirbelsäule ein. Nachfolgend verschlimmerten sich die Beschwerden, was zu ständigen Injektionen in die Halswirbelsäule über mehrere Monate hinweg führte. Die Unfallgeschädigte klagte aufgrund der erlittenen Beschwerden gegen die Unfallverursacherin und deren Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schmerzensgeld.
Landgericht spricht 300 Euro Schmerzensgeld zu
Das Landgericht Deggendorf gab der Schmerzensgeldklage statt. Es hielt jedoch nur eine HWS-Distorsionsverletzung für nachgewiesen und sprach der Klägerin daher ein Schmerzensgeld von nur 300 Euro zu. Dies war der Klägerin zu wenig, so dass sie Berufung einlegte.
Oberlandesgericht hält 300 Euro ebenfalls für angemessen
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Klägerin daher zurück. Ihr stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zu. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass die Klägerin unfallbedingt nur eine HWS-Distorsionsverletzung erlitten habe. Die darüber hinausgehenden, nach den ärztlichen Eingriffen aufgetretenen, Beschwerden seien nicht unfallursächlich gewesen. Die medizinischen Eingriffe seien nach Ansicht eines Sachverständigen massiv und nicht nachvollziehbar gewesen. Die Eingriffe seien grob fehlerhaft gewesen. Für eine derartige Fehlbehandlung haben die Beklagten nicht haften müssen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Deggendorf, Urteil vom 27.01.2014
[Aktenzeichen: 23 O 375/12]
- Landgericht Bonn spricht Verkehrsunfallopfer 1.000 Euro Schmerzensgeld für leichte HWS-Distorsion zu
(Landgericht Bonn, Urteil vom 29.01.2010
[Aktenzeichen: 15 O 83/08]) - 500 Euro Schmerzensgeld für einfaches HWS-Syndrom bei viertägiger Krankschreibung
(Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16.12.2003
[Aktenzeichen: 3 U 144/03])
Jahrgang: 2015, Seite: 574 r+s 2015, 574 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 500 zfs 2015, 500
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24280
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24280
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.