Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 27.04.2006
- 19 U 3717/04 -
Bankenhaftung für "Schrottimmobilien"
OLG München widerspricht nachdrücklich dem OLG Bremen
Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 25.10.2005 die Auffassung des Bundesgerichtshofs bestätigt, dass der mangels entsprechender Belehrung auch nach Jahren noch mögliche Widerruf eines Realkreditvertrages als Haustürgeschäft die Wirksamkeit des Kaufvertrages über die Immobilie nicht berührt und der Anleger deshalb nach dem Widerruf die sofortige Rückzahlung des gesamten noch offenen Darlehens nebst marktüblicher Zinsen schuldet.
Zugleich hatte der EuGH aber ziemlich unklar darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen treffen müssten, damit nicht der Verbraucher die Folgen der Verwirklichung derartiger Risiken zu tragen hat, sondern das Kreditinstitut, das seiner Belehrungspflicht nicht nachgekommen ist.
Das Oberlandesgericht Bremen hat inzwischen im März entschieden, dass die Bank auf der Grundlage der EuGH-Entscheidungen nach deutschem Recht eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung für die unterbliebene Widerrufsbelehrung selbst dann treffe, wenn der notarielle
Dem ist der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München nunmehr in einer Entscheidung vom 27.04.2006 nachdrücklich entgegengetreten. Ein bereits abgeschlossener Immobilienkaufvertrag könne denklogisch nicht als Schaden begriffen werden, der durch den Nichtwiderruf eines erst nachfolgend abgeschlossenen Darlehensvertrags verursacht worden sei. Für eine Vermutung, dass ein über sein Widerrufsrecht belehrter Anleger innerhalb dieser Frist den
Beide Oberlandesgerichte haben jeweils die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, der nunmehr über die vom EuGH aufgeworfenen Fragen zu entscheiden haben wird. Denn in seinen Urteilen vom 25.04.2006 konnte der Bundesgerichtshof diese Problematik noch offen lassen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG München vom 05.05.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2356
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2356
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.