Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 31.03.2011
- 29 U 3822/10 -
OLG München: Fristenhinweis "Datum des Poststempels" bei Widerrufsbelehrungen unwirksam
Klammerzusatz für Fristen bei Widerrufsbelehrung für Verbraucher irreführend
Der Klammerzusatz einer Widerrufsbelehrung, zur Fristwahrung des Widerrufs bei einem Fondsbeitritt sei das "Datum des Poststempels" maßgeblich, macht diese unwirksam, da dies missverständlich und nicht klar formuliert ist. Dies entschied das Oberlandesgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die DCM Renditefonds 5 KG (Deinböck/DCM) für Verbraucher hinsichtlich des Fondsbeitrittes bei der
Gericht erklärt Widerrufsbelehrung für sowohl unklar als auch missverständlich
Das Oberlandesgerichtes München gab der Verbraucherzentrale Recht. Nach Meinung des Gerichts sei die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Fristbezeichnung „Datum des Poststempels“ in Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften ist missverständlich
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.03.2006
[Aktenzeichen: 1 U 134/05]) - Amtlicher Mustertext für Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften ist fehlerhaft - Widerrufsbelehrung daher unwirksam
(Landgericht Koblenz, Urteil vom 20.12.2006
[Aktenzeichen: 12 S 128/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11707
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11707
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.