Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 10.05.2012
- 29 U 515/12 -
Schleichwerbung auf Wikipedia ist unzulässig
Täuschung der Verbraucher über kommerziellen Hintergrund des Eintrages
Werden in einem Wikipedia-Eintrag von dem Geschäftsführer einer Firma die Vorzüge von Produkten geschildert, die er vertreibt, so stellt dies eine unzulässige Schleichwerbung dar. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Unternehmer, der sich auf den Verkauf von Weihrauchpräparaten aus Indien spezialisiert hatte, wendete sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen einen
Verschleierung des Werbecharakters lag vor
Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten des Unternehmers. Ihm stehe ein
Der beanstandete
Meinungsfreiheit wurde nicht verletzt
Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes werde der Mitbewerber auch nicht in seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 GG verletzt. Zwar unterfalle dem Schutz des Art. 5 GG auch die
Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen lag vor
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2012, Seite: 826 CR 2012, 826 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1428 MDR 2012, 1428 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 534 MMR 2012, 534 | Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP)
Jahrgang: 2012, Seite: 1145 WRP 2012, 1145
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14592
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14592
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.