wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 26.07.2011
29 W 1268/11 -

"Filesharing": Angebot einer Datei auf einer Online-Tauschbörse kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu

Es bedarf keiner weiteren erschwerenden Umstände

Einer Rechtsverletzung, die im Angebot einer Datei mit urheberrechtlichen geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hielt ein Filmverleihunternehmen die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem als DVD vertriebenen Spielfilm "Die Friseuse". Der Film wurde auf der Internet-Tauschbörse BitTorrent von einem Internetzugangsprovider vergebenen dynamischen IP-Adresse der Öffentlichkeit zum Herunterladen angeboten. Das Landgericht München I gab dem Internetzugangsprovider durch Beschluss auf, Auskunft darüber zu erteilen, wer diese IP-Adresse verwendet hatte. Er legte daraufhin gegen den landgerichtlichen Beschluss Beschwerde ein. Er begründete dies damit, dass ein Auskunftsanspruch nicht bestehe, da ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung nicht vorgelegen habe.

Bereitstellen einer Datei genügt zu Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

Das Oberlandesgericht erachtete die Beschwerde als unbegründet, da eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorlag.

Ein Auskunftsanspruch erfordert sowohl, dass der Auskunftspflichtige in gewerblichem Ausmaß für rechtverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat (§ 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG) als auch, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt. Nach § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich das gewerbliche Ausmaß sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzungen ergeben. Letzteres ist, nach Auffassung des Gerichtes, dann zu bejahen, wenn eine besonders Umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird.

Weitere erschwerende Umstände nicht erforderlich

Das Oberlandesgericht führte weiter aus, dass es weiterer erschwerender Umstände nicht bedarf. Das öffentliche Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer Online-Tauschbörse zum Herunterladen ist keine private Nutzung. Wer eine solche Datei anbietet, handelt nicht altruistisch oder im guten Glauben. Er stellt sie einer nahezu unbegrenzten Vielzahl von Personen zur Verfügung. Er kann und will nicht mehr kontrollieren, in welchem Umfang von seinem Angebot Gebrauch gemacht wird, und greift damit in die Rechte des Rechteinhabers in einem Ausmaß ein, das einer gewerblichen Nutzung entspricht. Er strebt auch zumindest mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil an, weil er eigene finanzielle Aufwendungen durch das kostenfreie Herunterladen von Dateien anderer Tauschpartner erspart (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 17.02.2010 - 5 U 60/09). Einem derartigen Angebot kommt gewerbliches Ausmaß zu.

Merkmal der "relevanten Auswertungsphase" unbeachtlich

Nach Ansicht des Gerichtes kann nicht davon ausgegangen werden, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nach Ablauf einer relevanten Auswertungsphase der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt würden. Daher bestehe kein Anlass, den Begriff des gewerblichen Ausmaßes bei Angeboten auf Internet-Tauschbörsen auf Rechtsverletzungen innerhalb einer Auswertungsphase zu beschränken (anders OLG Köln, Beschluss v. 05.10.2010 - 6 W 82/10; Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Urheberrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2011, Seite: 277
ITRB 2011, 277
 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 758
MMR 2011, 758

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14211 Dokument-Nr. 14211

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14211

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?