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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 26.07.2011
- 29 W 1268/11 -
"Filesharing": Angebot einer Datei auf einer Online-Tauschbörse kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu
Es bedarf keiner weiteren erschwerenden Umstände
Einer Rechtsverletzung, die im Angebot einer Datei mit urheberrechtlichen geschütztem Inhalt auf einer Internet-Tauschbörse liegt, kommt grundsätzlich gewerbliches Ausmaß zu. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hielt ein Filmverleihunternehmen die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem als DVD vertriebenen
Bereitstellen einer Datei genügt zu Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Das Oberlandesgericht erachtete die Beschwerde als unbegründet, da eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorlag.
Ein
Weitere erschwerende Umstände nicht erforderlich
Das Oberlandesgericht führte weiter aus, dass es weiterer erschwerender Umstände nicht bedarf. Das öffentliche Angebot einer Datei mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt auf einer
Merkmal der "relevanten Auswertungsphase" unbeachtlich
Nach Ansicht des Gerichtes kann nicht davon ausgegangen werden, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nach Ablauf einer relevanten Auswertungsphase der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt würden. Daher bestehe kein Anlass, den Begriff des gewerblichen Ausmaßes bei Angeboten auf Internet-Tauschbörsen auf Rechtsverletzungen innerhalb einer Auswertungsphase zu beschränken (anders OLG Köln, Beschluss v. 05.10.2010 - 6 W 82/10; Beschl. v. 09.02.2009 - 6 W 182/08).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2011, Seite: 277 ITRB 2011, 277 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 758 MMR 2011, 758
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Dokument-Nr. 14211
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