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Oberlandesgericht München, Urteil vom 21.11.2012
- 3 U 2072/12 -
Schmerzensgeld von 9.000 € für Gesichtsnarbe
Dauerhafte Entstellung und Schmerzen rechtfertigen Höhe des Schmerzensgelds
Eine dauerhafte Entstellung durch eine Gesichtsnarbe mit weiterhin bestehenden Schmerzen rechtfertigen ein Schmerzensgeld von 9.000 €. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund einer
Opfer erhält 9.000 € Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht München sprach dem Opfer ein Schmerzensgeld von 9.000 € zu. Angesichts der deutlich sichtbaren Narbe und des Auftretens von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Traunstein, Urteil vom 06.03.2012
[Aktenzeichen: 8 O 3134/11]
Jahrgang: 2013, Seite: 396 NJW-RR 2013, 396 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 298 NZV 2013, 298
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Dokument-Nr. 16100
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