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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 26.06.2011
- 2 Ss 82/11 -
OLG Naumburg: Tigerbabys im Magdeburger Zoo zu unrecht getötet
Drei neugeborene Tigerbabys mussten sterben, weil sie nicht reinrassig waren
Die Tötung von drei neugeborenen Tigerbabys im Magdeburger Zoo durch Zoomitarbeiter war nicht zulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg in seiner Entscheidung bekannt gegeben und damit die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen.
Im vorliegenden Fall wurden die Angeklagten vom Landgericht Magdeburg zu Recht wegen ihrer beruflichen Tätigkeit im Magdeburger
Angeklagte stellten Artenschutz vor den Tierschutz
Für die
Angeklagte jeweils zu 30 Tagessätzen verurteilt
Das Landgericht Magdeburg hatte mit dem von den Angeklagten im Revisionsverfahren angegriffenen Urteil vom 6. Dezember 2010 die Berufungen der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 17. Juni 2010 mit der Maßgabe verworfen, die Angeklagten seien jeweils der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2011
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg/ra-online
- Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 17.06.2010
[Aktenzeichen: 14 Ds 171/09] - Landgericht Magdeburg, Urteil vom 06.12.2010
[Aktenzeichen: 26 Ns 120/10]
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Dokument-Nr. 11921
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