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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 04.02.2020
- 9 U 54/19 -
"Judensau"-Sandsteinskulptur an der Stadtkirche Wittenberg darf bleiben
Präsentation eines ursprünglich beleidigend gemeinten Gebäudeteiles im originalen Bauzustand ist nicht notwendigerweise beleidigend
Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass die unter der Bezeichnung "Judensau" bekannte Sandsteinplastik an der Stadtkirche Wittenberg hängen bleiben darf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Mitglied einer jüdischen Gemeinde. Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden Stadtkirche in Wittenberg. An der
OLG: Skulptur weist in aktuellem Kontext weder beleidigenden Charakter auf noch verletzt sie Persönlichkeitsrechte des Klägers
Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte das klageabweisende Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau. Dem Kläger stehe ein Beseitigungsanspruch nicht zu, weil die
Kommentierung des historischen Kontextes kann ursprüngliche Wirkung neutralisieren
Der vom Kläger zur Unterstützung seiner Argumentation herangezogene Gedanke, wonach eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg/ra-online (pm/kg)
- Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 24.05.2019
[Aktenzeichen: 2 O 230/18]
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Dokument-Nr. 28394
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