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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20.09.1995
- 4 U 1761/95 -
Umstürzender Baum beschädigt PKW - Grundstücksbesitzer haftet nur bei Verschulden
Keine Haftung, wenn Standunsicherheit nicht erkennbar war
Ein PKW-Halter, dessen Fahrzeug von einem umstürzenden Baum beschädigt wird, kann vom Baumeigentümer nur dann Schadensersatz verlangen, wenn diesen ein Verschulden trifft. Andernfalls muss der Geschädigte für seinen Schaden selbst aufkommen. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Nürnberg die Klage einer Autofahrerin gegen einen Grundstücksbesitzer ab.
Der
Fahrzeug durch umgefallenen Baum beschädigt
Die Klägerin hatte ihr Fahrzeug ordnungsgemäß am Rand einer innerörtlichen Straße geparkt. Unmittelbar daneben befand sich ein Villen-Grundstück mit parkähnlichem Zuschnitt und dichtem Baumbestand, darunter mehrere Weißbuchen. In der Nacht kam es zu einem heftigen Sturm. Während des Unwetters wurde eine der Weißbuchen von einer Windböe erfasst und entwurzelt. Der
Schadensersatzforderung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Die PKW-Eigentümerin warf dem Grundstücksbesitzer vor, seine
Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Schadensersatzklage als unbegründet ab.
Gericht spricht Klägerin keinen Schadensersatzanspruch zu
Aufgrund der Beweislage sahen die Richter keine rechtliche Handhabe, der Autobesitzerin zu dem begehrten Ausgleichsanspruch zu verhelfen. Denn nach Lage der Dinge bestand für den Grundstücksbesitzer kein konkreter Anlass, an der Standfestigkeit der Weißbuche zu zweifeln.
Baum litt an nicht sofort erkennbarer Wurzelfäule
Der
Vorsorgliche Überprüfung aller Bäume nicht notwendig
Die Forderung, nach einem solchen Vorfall vorsorglich jeden einzelnen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2005
Quelle: ra-online, OLG Nürnberg
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Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1996, Seite: 494 NZV 1996, 494
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Dokument-Nr. 2986
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