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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2009
- 1 Ss 210/09 -
Spielerisches Saugen älterer Kinder an der mütterlichen Brust ist nicht als sexueller Missbrauch zu werten
Handeln der Mutter stellt keine Straftat dar
Wenn Kinder - auch im fortgeschrittenen Alter - spielerisch oder um Geborgenheit zu suchen, an der mütterlichen Brust nuckeln, liegt keine strafbare Handlung der Mutter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Schutzbefohlenen vor. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Eine vietnamesische
Landgericht beurteilt Verhalten der Mutter als strafbaren sexuellen Missbrauch
Die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil vor dem Landgericht Aurich blieb ohne Erfolg. Auch das Landgericht sah angesichts des Alters der
Oberlandesgericht hebt Urteil des Landgerichts auf
Die Revision der Angeklagten beim Oberlandesgericht Oldenburg führte nun zu einer Aufhebung der Verurteilung und zum Freispruch. Das Geschehen sei nach seinem objektiven Erscheinungsbild in keinster Weise sexualbezogen gewesen. Schon mangels einer sexuellen Handlung komme eine Strafbarkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2009
Quelle: ra-online, OLG Oldenburg
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Dokument-Nr. 8990
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