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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.07.2015
- 1 U 94/14 -
Klage des TelDaFax-Insolvenzverwalters gegen Netzbetreiber erfolgreich
Für Netzbetreiber war drohendes Ausfallrisiko klar ersichtlich
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat der Klage des Insolvenzverwalters der TelDaFax ENERGY GmbH gegen einen Netzbetreiber aus dem Landkreis Osnabrück auf Zahlung von rund 38.000 Euro stattgegeben und damit ein Urteil des Landgerichts Osnabrück geändert. Das Oberlandesgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass Zahlungen, die ein Unternehmen vornimmt, um seine Gläubiger zu benachteiligen, zurückgefordert werden können, wenn der Empfänger die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Gläubigerbenachteiligung erkennt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die TelDaFax ENERGY GmbH ist Teil der TelDaFax-Gruppe, die bis Mitte 2011 mehrere hunderttausend Kunden im gesamten Bundesgebiet mit Strom und Gas belieferte. Sie lockte mit günstigen Preisen und expandierte stark. Im Herbst 2011 wurde über das Vermögen der TelDaFax-Gruppe das
LG: Drohende Zahlungsunfähigkeit der TelDaFax ENERGY GmbH für Netzbetreiber nicht erkennbar
Mit der Klage vor dem Landgericht nahm der
OLG: Netzbetreiber war sich über Ausfallrisiko voll bewusst
Die Berufung des Insolvenzverwalters hatte vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Das Oberlandesgericht Oldenburg gab der Klage statt. Zur Begründung führte es aus, dass die TelDaFax ENERGY GmbH spätestens im Herbst 2010 gewusst habe, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr werde erfüllen können. Spätestens im Dezember 2010 habe auch der beklagte Netzbetreiber die (drohende)
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Urteil vom 13.08.2015
[Aktenzeichen: 4 O 2697/13]
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Dokument-Nr. 21451
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