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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.05.2021
- 1 Ws 141/21 -
Keine Körperverletzung durch COVID-Schnelltest an der Schule
OLG Oldenburg lehnt Anklageerhebung ab
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Antrag einer Mutter auf Strafverfolgung eines Mitarbeiters des Gesundheitsamtes wegen Körperverletzung im Amt abgelehnt. Die Durchführung eines Corona-Schnelltest bei Schülern in der Schule stelle keine Körperverletzung dar.
Das Kind der Mutter sowie Klassenkameraden seiner 4. Klasse hatten Kontakt zu einem Corona-positiv getesteten Kind. Nachdem das
Richtigkeit des ausgestellten Gesundheitszeugnisses unter Verdacht der Unrichtigkeit
Das Oberlandesgerichts hat jetzt den Antrag der Mutter verworfen. Er sei bereits aus formellen Gründen unzulässig. Er sei aber auch in der Sache unbegründet. Denn es liege kein hinreichender Tatverdacht einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2021
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30482
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