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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011
- 13 U 59/11 -
OLG Oldenburg zum Ersatz von Benzinmehrkosten nach Einbau einer nicht funktionierenden Autogasanlage
Sofern Einbaukosten der Gasanlage höher sind als ersparten Benzinkosten besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung
Ein Autobesitzer, der sich nachträglich eine Autogasanlage in seinen PKW einbauen lässt, die jedoch nach der Umstellung auf den Gasbetrieb nicht einwandfrei funktioniert, sodass die Gasanlage wieder ausgebaut werden muss, hat dann keinen Anspruch auf Ersatz der Benzinmehrkosten, wenn die Einbaukosten höher sind als die ersparten Benzinkosten. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin sich im April 2008 eine LPG-Autogasanlage für rund 1.900 Euro in ihren
Klägerin muss sich Mehraufwand auf zurückverlangten und damit ersparten Einbaukosten anrechnen lassen
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg war die Werkleistung des beklagten Unternehmens mangelhaft, so dass die Klägerin einen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2011
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 12167
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