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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 09.02.2017
- 2 U 85/16 -
Rechtsanwalt behält auch nach Kündigung des Mandats seinen Vergütungsanspruch
Klage auf Rückzahlung eines bereits gezahlten Anwaltshonorars erfolglos
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch behält. Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht hat.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger von den beiden beklagten Anwälten, die gemeinsam eine Kanzlei im Ammerland betreiben, die Rückzahlung des bereits gezahlten Anwaltshonorars gefordert. Der Kläger hatte trotz des bestehenden Mandatsverhältnisses einen weiteren Anwalt in der gleichen Sache beauftragt. Dieser hatte dann auch gleich mit dem zuständigen Richter telefoniert, ohne seine Berufskollegen darüber zu informieren. Die beiden beklagten Anwälte hatten daraufhin erklärt, das Mandat niederlegen zu wollen, wenn der zusätzliche Anwalt weiter mit dabei sein sollte.
Der Kläger erklärte kurz darauf, dass er das Angebot der
Ankündigung der Mandatsniederlegung bei Weiterbeschäftigung eines zusätzlichen Anwalts nicht vertragswidrig
Die Klage blieb ohne Erfolg, ebenso wie die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Berufung des Klägers. Die beklagten Anwälte behielten ihren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- BGH: Nichteinhaltung der Formvorschrift führt zur Deckelung der rechtsanwaltlichen Vergütung auf gesetzliche Gebühren
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.10.2015
[Aktenzeichen: IX ZR 100/13]) - Gebührenrahmen des RVG überschreitende Anwaltskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.02.2015
[Aktenzeichen: 12 K 3703/13 G])
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Dokument-Nr. 23981
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