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Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 26.09.2018
- 4 UF 92/18 -
Trennung und Umzug: Kein Anspruch auf mehr Unterhalt für gemeinsames Kind zum Besuch einer Privatschule
Integration im neuen Lebensumfeld kann auch auf kostenfreier staatlicher Schule gefördert werden
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine Kindsmutter nach der Trennung vom Kindsvater und Umzug in ein anderes Bundesland keinen Anspruch auf mehr Unterhalt hat, damit das gemeinsame Kind am neuen Wohnort eine Privatschule besuchen kann.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Kindesmutter nach der
Sachlicher Grund für Besuch einer Privatschule nicht ersichtlich
Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts, das eine Erhöhung der Unterhaltsverpflichtung abgelehnt hatte. Auch wenn die Eltern sich während der Zeit des Zusammenlebens dafür entschieden hätten, dass die Tochter eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2018
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 26586
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