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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 02.10.2019
- 5 U 47/19 -
Abgasskandal: Fahrzeugkäuferin hat Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Mangelhaftes Fahrzeug wurde von VW vorsätzlich und gerade zur Täuschung von Käufern in Verkehr gebracht
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Käuferin eines Pkw Golf VI Diesel ein Schadensersatzanspruch wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch die VW AG zusteht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte 2014 - also noch bevor der sogenannte "Abgasskandal" in der Presse diskutiert wurde - in Oldenburg einen gebrauchten Pkw Golf VI Diesel zum Preis von rund 16.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug war der von der VW AG hergestellte
OLG bejaht Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte in seiner Entscheidung das Urteil des Landgerichts Oldenburg, das der Klage im Wesentlichen stattgegeben hatte. Der Klägerin stehe gegen die VW AG ein Schadensersatzanspruch wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen
Klägerin muss sich Nutzung anrechnen lassen
Die Klägerin müsse sich allerdings die bereits gezogenen Nutzungen anrechnen lassen. Das heißt, sie kann das Fahrzeug zwar zurückgeben, erhält aber vom
VW muss für Zeit ab Vertragsschluss Zinsen auf Kaufpreis zahlen
Die VW AG müsse der Klägerin allerdings für die Zeit ab Vertragsschluss Zinsen auf den
Revision zum BGH mangels einheitlicher Rechtsprechung zugelassen
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil es noch keine einheitliche Rechtsprechung der deutschen Oberlandesgerichte zu diesem Komplex gibt. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte im Februar eine Haftung von VW verneint.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online (pm/kg)
- Diesel-Abgasskandal: VW ist wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.09.2019
[Aktenzeichen: 13 U 149/18]) - Diesel-Abgasskandal: Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung schadensersatzpflichtig
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2019
[Aktenzeichen: 17 U 160/18 und 17 U 204/18]) - VW-Abgasskandal: Fahrzeughändler zur Rücknahme eines gebrauchten VW-Diesel verpflichtet
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.05.2018
[Aktenzeichen: 27 U 13/17])
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Dokument-Nr. 27936
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