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Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.04.2010
- 4 U 425/09 - 120 -
OLG Saarbrücken: Unaufmerksamer Fußgänger trägt Mitschuld bei Unfall mit Motorrad
Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen des Fußgängers wiegt schwerer als Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers
Ein Motorradfahrer, der einem Fußgänger ausweichen muss und stürzt, weil der Passant unvermittelt auf der Fahrbahn stehen bleibt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Den Fußgänger trifft eine Mitschuld, da sein Verstoß schwerer wiegt als der des Motorradfahrers, wenn dieser mit erhöhter Geschwindigkeit fährt. Dies entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Im zugrunde liegenden Fall war es auf einer Landstraße zu einem
Fußgänger sieht Schuld bei zu schnell gefahrenem Motorradfahrer
Zu Recht, wie die Richter des Landgerichts feststellten. Der Beklagte reichte daraufhin Berufung ein. Er behauptete, die Straße bereits überquert zu haben, als das
Fußgänger kommt gebotenen Sorgfaltsanforderungen nicht ausreichend nach
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2010
Quelle: Verkehrsanwälte/ra-online
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.07.2009
[Aktenzeichen: 9 O 81/08]
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Dokument-Nr. 10610
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