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Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 14.11.2016
- 6 UF 90/16 -
Umgangsausschluss des Vaters aufgrund Gefahr der Retraumatisierung des Kindes
Massiv aggressives Verhalten des Vaters gegenüber Kindesmutter, Jugendamt, Gericht, Pflegefamilie im Beisein des Kindes
Ist der Kindesvater im Beisein seines Kindes gegenüber der Kindesmutter, dem Jugendamt, dem Gericht, der Pflegefamilie und weiteren Personen äußerst aggressiv, so kann er vom Umgang mit dem Kind gemäß § 1684 Abs. 4 BGB ausgeschlossen werden, wenn andernfalls eine Gefahr der Retraumatisierung des Kindes besteht. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall lebte ein minderjähriges
Rechtmäßiger Umgangsausschluss für Vater
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Vaters zurück. Der
Gefahr der Retraumatisierung des Kindes
Der Sachverständige sehe eine massive
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Völklingen, Beschluss vom 04.07.2016
[Aktenzeichen: 8 F 71/16 UG]
- BVerfG: Umgang des Vaters mit seinem Sohn kann auf monatlichen Briefkontakt begrenzt werden
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.04.2015
[Aktenzeichen: 1 BvR 3326/14]) - Fremdunterbringung des Kindes trotz freiwilliger Bereitschaft zur Familienhilfe bei fehlender Problemeinsicht des Elternteils
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 28.09.2020
[Aktenzeichen: 13 UF 161/18])
Jahrgang: 2017, Seite: 294 NJW-Spezial 2017, 294
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Dokument-Nr. 26201
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