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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.03.2006
- 1 (6) Verg 13 / 05 -
Ostseeautobahn A 20 - OLG bestätigt Auftragsvergabe an Baufirma aus Mecklenburg-Vorpommern
Der Vergabesenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat den Streit mehrerer Baufirmen um den Bauauftrag für die "Ostseeautobahn" A 20 von Lübeck nach Geschendorf (Krs. Segeberg) beendet. Die Entscheidung der Vergabestelle, den Auftrag an eine Firma aus Mecklenburg-Vorpommern zu vergeben, wurde bestätigt.
Im Dezember 2005 hatte der Vergabesenat einen vorläufigen "Auftragsstopp" verhängt, weil Art und Umfang des vorgesehenen Einsatzes von sog. Nach- oder Subunternehmern unklar erschien. Davon ist der Senat nach gut dreistündiger mündlicher Verhandlung abgerückt: Die "schlagwortartige" Bezeichnung der Einsatzbereiche für Nachunternehmer sei - insgesamt - akzeptabel. Soweit die Nachunternehmererklärung der Bieterfirma noch "Unschärfen" enthalte, habe sich ergeben, dass diese nur wenige Positionen und weniger als 1 % des Auftragswertes von fast 40 Millionen Euro beträfen. Der Wettbewerb und die Chancengleichheit aller Bieter werde nicht dadurch beeinträchtigt.
Die Beschwerde einer Hamburger Bietergemeinschaft gegen die Vergabeentscheidung des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein blieb damit erfolglos.
Die Entscheidung des Vergabesenats ist unanfechtbar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2006
Quelle: Pressemitteilung des OLG Schleswig-Holstein vom 10.03.2006
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Dokument-Nr. 2047
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