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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 02.01.2018
- 7 U 90/17 -
Vorbehaltlose Zahlung einer Schlussrechnung und Ingebrauchnahme eines neu errichteten Hauses ohne Mängelrüge stellt konkludente Abnahme einer Architektenleistung dar
Architekt darf von Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen
In der vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung und der Ingebrauchnahme des errichteten Hauses ohne Mängelrüge liegt eine konkludente Abnahme im Sinne von § 640 BGB der Architektenleistung. In diesem Fall darf nämlich der Architekt von der Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen. Auf eine spätere Mängelrüge kommt es dann nicht mehr an. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Beendigung der letzten Arbeiten an dem neu errichteten
Landgericht weist Klage ab
Das Landgericht Lübeck hielt einen eventuellen Schadensersatzanspruch für verjährt und wies die Klage daher ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Klägerin zurückzuweisen. Ihr stehe kein Schadensersatzanspruch gemäß § 634 Nr. 4 BGB zu, da dieser gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjährt sei. Die fünfjährige Verjährungsfrist habe mit der konkludenten
Konkludente Abnahme durch Zahlung der Schlussrechnung und Ingebrauchnahme ohne Mängelrüge
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe die Klägerin durch die Zahlung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2019
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Lübeck, Urteil vom 22.08.2017
- Konkludente Abnahme einer Wohneigentumsanlage durch Bezug der Wohnungen und Zahlung des Kaufpreises
(Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 09.12.2015
[Aktenzeichen: 8 U 23/15]) - Werklohnanspruch wird auch bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen fällig
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 08.11.2018
[Aktenzeichen: 12 U 25/16])
Jahrgang: 2018, Seite: 333 NJW-Spezial 2018, 333
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Dokument-Nr. 27013
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