wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Architektenhaftung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019
- 4 U 59/15 -

Überwachungspflicht des Architekten hinsichtlich der Bauausführung der Ab­wasser­rohrl­eitungs­führung

Verletzung der Überwachungspflicht begründet Schadens­ersatz­haftung

Ein Architekt muss bei der Errichtung eines Einfamilienhauses die Bauausführung der Ab­wasser­rohrl­eitungs­führung überwachen. Kommt er dieser Überwachungspflicht nicht nach, macht er sich haftbar. Dies hat das Oberlandesgerichts Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer eines Einfamilienhauses gegen den zur Errichtung des Hauses beauftragten Architekten auf Zahlung von Schadensersatz. Sie warfen dem Architekten unter anderem vor, dass er den Bau der Abwasserableitungen nicht überwacht habe und es daher zu Mängeln kam. In den Abwasserableitungen kam es zu Verstopfungen. Der Architekt sah sich dafür nicht verantwortlich. Seiner Meinung nach seien die Verstopfungen auf ein unzureichendes Spülverhalten oder auf ein fehlerhaftes Benutzungsverhalten zurückzuführen. Das Landgericht Potsdam gab der Schadensersatzklage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Architekten.... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 08.03.2018
- 18 O 250/13 -

Keine Haftung des Architekten für mangelhafte Bauüberwachung bei Unwirksamkeit des Bauvertrags wegen Schwarzarbeit

Schwarzarbeit soll möglichst unattraktiv sein

Ein Architekt haftet nicht für eine mangelhafte Bauüberwachung, wenn der Bauvertrag zwischen Bauherrn und Baufirma wegen Verstoßes gegen das Schwarz­arbeit­bekämpfungs­gesetz unwirksam ist. Hintergrund dessen ist, dass Schwarzarbeit möglichst unattraktiv gemacht werden soll. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Architekt im Jahr 2013 im Zusammenhang mit der Errichtung eines Einfamilienhauses von den Bauherren gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Bauherren warfen dem Architekten eine unzureichende Bauüberwachung vor, wodurch es zu Mängeln am Haus gekommen sein soll. Bei der Errichtung des Hauses wurde mit einer Baufirma vereinbart,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 02.03.2017
- 8 U 152/15 -

Mit Bauüberwachung beauftragter Architekt muss Spiegelverkehrtheit eines Bauplans erkennen

Schadens­ersatz­pflicht aufgrund Verletzung der Bau­über­wachungs­pflicht

Wird einem mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt von seinem Auftraggeber ein Bauplan übergeben, der die vorgesehene Produktionsrichtung spiegelverkehrt wiedergibt, muss er dies erkennen. Andernfalls haftet er auf Schadensersatz wegen Verletzung der Bau­über­wachungs­pflicht. Jedoch muss sich der Auftraggeber ein Mitverschulden von mindestens 50 % anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2010 wurde ein Architekt mit der Überwachung der Errichtung einer Produktionsstraße für Lackierarbeiten beauftragt. Von der Auftraggeberin erhielt er in diesem Zusammenhang einen Fundamentplan, der fälschlicherweise die Lackieranlage und die zugehörigen Fundamente spiegelverkehrt wiedergab. Die Produktionsrichtung war nach dem Plan:... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 02.01.2018
- 7 U 90/17 -

Vorbehaltlose Zahlung einer Schlussrechnung und Ingebrauchnahme eines neu errichteten Hauses ohne Mängelrüge stellt konkludente Abnahme einer Architektenleistung dar

Architekt darf von Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen

In der vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung und der Ingebrauchnahme des errichteten Hauses ohne Mängelrüge liegt eine konkludente Abnahme im Sinne von § 640 BGB der Architektenleistung. In diesem Fall darf nämlich der Architekt von der Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen. Auf eine spätere Mängelrüge kommt es dann nicht mehr an. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Beendigung der letzten Arbeiten an dem neu errichteten Einfamilienhaus im August 2010 bezog die Auftraggeberin das Haus. Die Schlussrechnung hatte sie bereits im September 2008 bezahlt. Ein Jahr nach der Ingebrauchnahme des Hauses rügte sie gegenüber dem Architekten einen Mangel an dem Haus. Nachfolgend kam es mit dem Architekten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 05.04.2017
- 4 U 112/14 -

Widerspruch der Ausführungsplanung mit Baugenehmigung rechtfertigt außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags

Architekt kann kein weiteres Honorar verlangen

Widerspricht die Ausführungsplanung eines Architekten der Baugenehmigung, so rechtfertigt dies die außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags. Der Architekt kann dann kein weiteres Honorar verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2004 wurde eine Architektin mit dem Neubau eines Einfamilienhauses beauftragt. Nachfolgend stellte sich heraus, dass die Ausführungsplanung der Architektin im Widerspruch zur Baugenehmigung stand. So sollte ein Lichtschacht nach der Planung bis an die Grundstücksgrenze reichen. Genehmigt war aber nur eine Breite von 1 m. Die Garage... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.02.2017
- 7 U 72/16 -

Einbindung des Auftraggebers in Planung ohne Aufzeigen möglicher Risiken befreit Architekten nicht von Haftung

Zustimmung des Auftraggebers zur Planung steht unter stillschweigender Bedingung des Gelingens

Wird der Auftraggeber in den Planungen des Architekten mit einbezogen, so befreit dies den Architekten dann nicht von seiner Haftung für ein mangelhaftes Werk, wenn er den Auftraggeber nicht auf die Risiken der Planung hingewiesen hat. In diesem Fall steht die Zustimmung des Auftraggebers unter der stillschweigenden Bedingung des Gelingens. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2006 wurde eine Architektengesellschaft von der Stadt Hannover mit der Planung und Überwachung des Umbaus bzw. der Renovierung der Küche des Congress Centrums beauftragt. Nachfolgend stellten sich am Fußboden der Küche gravierende Mängel dar. Die Stadt machte dafür die Architektengesellschaft verantwortlich und erhob Klage auf Zahlung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.02.2017
- VII ZR 242/13 -

BGH: Unwirksame AGB-Klausel zum Recht des Architekten im Schadensfall Mängelbeseitigung selbst auszuführen

Unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers

Behält sich ein Architekt durch eine AGB-Klausel das Recht vor, in einem Schadensfall die Mängelbeseitigung selbst ausführen zu dürfen, so ist diese Bestimmung wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Auftraggebers gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Auftraggeber gegen seinen Architekten auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 55.000 EUR wegen Mängel am Trockenbau und Schallschutz. Der Auftraggeber warf dem Architekten insoweit Planungsfehler und mangelhafte Objektüberwachung vor. Der Architekt lehnte eine Schadensersatzzahlung ab. Er verwies auf eine Klausel in den AGB des Vertrags,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2012
- VII ZR 209/11 -

Reihenhäuser mit unzureichendem Schallschutz: Architekt haftet für Planungsfehler

Blindes Vertrauen auf zweifelhafte Auffassung des Architekten begründet Mitverschulden des Bauträgers

Ein Architekt haftet dem Bauträger auf Planungsfehler. Errichtet daher ein Architekt entgegen der Beauftragung Reihenhäuser mit unzureichendem Schallschutz, so hat er Schadenersatz zu leisten. War für den Bauträger der Planungsfehler aber erkennbar und folgt er dennoch der zweifelhaften Auffassung des Architekten, so ist ihm ein Mitverschulden anzulasten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall beauftragte ein Bauträger einen Architekten mit der Planung und der Errichtung von Reihenhäusern. Um Kosten zu sparen, schlug der Architekt vor, die Reihenhäuser als "senkrecht geteilte Wohneinheiten" zu errichten. Denn bei Wohneigentum gelten andere Schallschutzwerte als bei Reihenhäusern. Der Bauträger war damit einverstanden, so dass die Reihenhäuser nicht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2013
- VII ZR 4/12 -

BGH zur Architekten- und Statikerhaftung beim Steilküstenabbruch auf Rügen

Auftraggeber muss sich bei erkennbarer Gefahrenlage der Planung und Statik des Projekts Mitschuld zurechnen lassen

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur Architekten- und Statikerhaftung wegen unterlassener Erörterung von Risiken, denen ein Bauvorhaben ausgesetzt war, getroffen. Der Gerichtshof verwies darauf, dass sich der Auftraggeber eine Mitschuld zurechnen lassen muss, wenn er aufgrund eigener Kenntnis erkennt, dass die Planung des Architekten und die Statik des Tragwerksplaners eine Gefahrenlage birgt, er diese aber in Kauf nimmt und das Bauvorhaben dennoch durchführt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümerin eines Grundstücks an der Steilküste von Rügen. Sie plante unter anderem, einen dort vor mehreren Jahrzehnten errichteten Altbau zu sanieren. Ein von der Klägerin in Auftrag gegebenes Baugrundgutachten empfahl, dort einen bebauungsfreien Sicherheitskorridor zu belassen. Der von der Klägerin beantragte Bauvorbescheid wurde... Lesen Sie mehr

Thüringer Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 21.07.2011
- 1 U 1223/05 -

Bauunternehmen und Architekt haften für missglückte Sanierung der Flutlichtanlage im Fußballstadion

Bauunternehmen als auch Architekt für Baumängel verantwortlich

Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass neben dem Bauunternehmen auch der Architekt für eine missglückte Sanierung der Flutlichtanlage im Steigerwaldstadion haftet.

Im vorliegenden Fall hatte die Thüringer Landeshauptstadt im Jahr 1999 die Flutlichtanlage des Steigerwaldstadions erneuern lassen. Noch vor der Abnahme der Bauleistungen knickte einer der neuen Lichtmäste (in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1999) über dem Seilanschluss ab; das abgebrochene 7,2 t schwere Teil des Mastes hing pendelnd herab und drohte abzustürzen. Aus Sicherheitsgründen... Lesen Sie mehr