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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ingebrauchnahme“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 02.01.2018
- 7 U 90/17 -
Vorbehaltlose Zahlung einer Schlussrechnung und Ingebrauchnahme eines neu errichteten Hauses ohne Mängelrüge stellt konkludente Abnahme einer Architektenleistung dar
Architekt darf von Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen
In der vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung und der Ingebrauchnahme des errichteten Hauses ohne Mängelrüge liegt eine konkludente Abnahme im Sinne von § 640 BGB der Architektenleistung. In diesem Fall darf nämlich der Architekt von der Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen. Auf eine spätere Mängelrüge kommt es dann nicht mehr an. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Beendigung der letzten Arbeiten an dem neu errichteten Einfamilienhaus im August 2010 bezog die Auftraggeberin das Haus. Die Schlussrechnung hatte sie bereits im September 2008 bezahlt. Ein Jahr nach der Ingebrauchnahme des Hauses rügte sie gegenüber dem Architekten einen Mangel an dem Haus. Nachfolgend kam es mit dem Architekten zu Verhandlungen über eine Nachbesserung. Da die Verhandlungen erfolglos blieben, erhob die Auftraggeberin gegen den Architekten Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Dies geschah jedoch erst im Dezember 2016.Das Landgericht Lübeck hielt... Lesen Sie mehr
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