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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2006
- 1 U 106/05 -
Bei Sturz im Pulk fahrender Radler besteht kein Schadensersatzanspruch
Unfall bei organisierter Fahrradtouristikfahrt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte darüber zu entschieden, inwieweit zwischen den Teilnehmern einer organisierten Radtouristikfahrt bei einem Unfall Schadensersatzansprüche bestehen können und inwieweit die von der Rechtsprechung in erster Linie für sportliche Wettkämpfe entwickelten Haftungsbeschränkungen gelten.
Die damals 48 Jahre alte Klägerin hatte im August 2004 an einer organisierten Radtouristikfahrt in Oberschwaben teilgenommen. In der Ortsdurchfahrt von Bad Saulgau hatten sich mehrere
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Auf dieser Grundlage komme aber - so das Oberlandesgericht Stuttgart - eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2006
Quelle: Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 14.02.2006
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Dokument-Nr. 1900
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