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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.02.2011
- 2 U 61/10 -
„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ – Werbeslogan irreführend
Werbeaussage verschleiert wesentliche Punkte des Produkts
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einem Milchproduktehersteller untersagt, weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu werben, da die Werbeaussage zur Irreführung des Verbrauchers führen kann.
Im zugrunde liegenden Streitfall beanstandete die Wettbewerbszentrale die
Landgericht Stuttgart schließt Irreführung des Verbrauchers aus
Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen. Der
OLG Stuttgart gibt Klage statt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nunmehr mit seinem Urteil die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2011
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
- Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.05.2010
[Aktenzeichen: 34 O 19/10 KfH]
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Dokument-Nr. 11205
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