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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 05.09.2013
- 201 Kart 1/12 -
OLG Stuttgart zur Preismissbrauchskontrolle von Wasserpreisen der Energie Calw GmbH
Landeskartellbehörde muss Preise auf Grundlage der vom Gericht aufgestellten Einzelbewertungsansätze erneut kalkulieren
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Verfügung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (ehemals Wirtschaftsministerium) Baden-Württemberg (erneut) aufgehoben, die in einem Missbrauchsverfahren nach §§ 19, 32 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegen die Energie Calw GmbH als Wasserversorgungsunternehmen ergangen war.
Im zugrunde liegenden Fall erließ das Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (ehemals Wirtschaftsministerium) Baden-Württemberg als
Landeskartellbehörde legt bei Kosten- und Kalkulationsprüfung zu Unrecht Kalkulationsregeln für Strom- und Gasnetze zugrunde
In einer ersten Entscheidung vom 25. August 2011 hatte der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Verfügung aufgehoben, da die
BGH hebt Entscheidung des OLG auf
Auf die Rechtsbeschwerde der
Vom Wasserversorger als Monopolunternehmen gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB vorzunehmende Kalkulation teilweise zu beanstanden
Der 2. Zivilsenat hatte nunmehr zu prüfen, ob die
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (auszugsweise)
§ 19 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
(1) Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.
(2) Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt
1. ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder [...]
(4) Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen [...]
2. Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen; [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart/ra-online
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2013
[Aktenzeichen: KVR 51/11]
- Bundesgerichtshof bestätigt Vorwurf des Preismissbrauchs bei Wasserlieferungen
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.02.2010
[Aktenzeichen: KVR 66/08 ]) - Untersagungsverfügung gegen enwag wegen zu hoher Wasserpreise rechtmäßig
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.11.2008
[Aktenzeichen: 11 W 23/07 (Kart)])
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Dokument-Nr. 16750
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