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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 12.03.1995
- 3 Ss 76/95 -
Durch scharfen Spurwechsel eines Autofahrers bedingte Notbremsung eines anderen Autofahrers begründet Strafbarkeit wegen Nötigung
Einsatz eines Fahrzeugs im Straßenverkehr kann Kraftentfaltung darstellen
Schert ein Autofahrer kurz vor dem Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers auf die Fahrspur ein und muss der Verkehrsteilnehmer daher eine Notbremsung tätigen, so begründet dies für den Autofahrer eine Strafbarkeit wegen Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ein
Strafbarkeit wegen Nötigung bestand
Nach Auffassung des Oberlandgerichts Stuttgart habe die Autofahrerin durch das gefährliche Wiedereinscheren auf die Überholspur und der dadurch bedingten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (zt/MDR 1995, 694/rb)
- Aus verkehrsfremden Gründen aufgezwungener Stillstand eines Fahrzeugs kann strafbare Nötigung darstellen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.1995
[Aktenzeichen: 4 StR 725/94]) - BVerfG: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.03.2007
[Aktenzeichen: 2 BvR 932/06])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1995, Seite: 261 DAR 1995, 261 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1995, Seite: 694 MDR 1995, 694 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1995, Seite: 2647 NJW 1995, 2647 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 1995, Seite: 285 NZV 1995, 285
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Dokument-Nr. 20607
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