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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11.10.2023
- 9 U 86/23 -
Land haftet nicht für Projekt- und Reisekosten bei einem selbständigen Abbruch einer Schulveranstaltung durch Schüler
Keine Amtspflichtverletzungen durch betreuende Lehrer und Schulleitung ersichtlich
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz als Schulträger nicht für gezahlte Projektkosten und Reisekosten haftet, wenn Schüler eine außerhalb der Schulzeit und des Schulgeländes stattfindende Schulveranstaltung abbrechen und vorzeitig eine kurzfristig selbstorganisierte Heimreise antreten.
Zwei Schülerinnen nahmen an einem
Möglichkeit eines Scheiterns Teil des Projekts
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat in einem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass der das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33446
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