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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2020
- 11 S 6.20 -
Naturschutzverbandes scheitert mit Antrag auf vorläufige Untersagung der Baumfällarbeiten im Zuge des Ausbaus der L 794
Baumfällarbeiten für geplanten Ausbau unumgänglich
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die im Zuge des Ausbaus der Landesstraße 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf in Brandenburg geplanten Baumfällarbeiten erfolgen dürfen.
Ein Naturschutzverband begehrt im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens, im Zuge des Ausbaus der L 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf geplante Baumfällarbeiten vorläufig zu untersagen.
Fällung der Alleebäume für den Straßenausbau notwendig
Der Eilrechtsschutzantrag sei zwar zulässig, soweit er sich gegen die für 26
Antrag wegen Rüge fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung unzulässig
Soweit der Antragsteller außerdem gerügt hat, dass eine seiner Auffassung nach erforderliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28423
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